AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Von David Müller (Strompilot)
vom Februar 2026

Kontaktdaten:
David Müller
Millenniumsstraße 34, 2170 Poysdorf
UID: ATU75073956
Telefon: +43 670 400 1978
E-Mail: office@strompilot.at

Für den Geschäftsverkehr zwischen Herrn David Müller (im Folgenden kurz „Strompilot”) und dem Kunden (sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von § 1 Konsumentenschutzgesetz) gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Strompilot ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

1. Vertragsgegenstand
1.1. Strompilot sucht für den Kunden auf der Basis einer Marktanalyse nach günstigeren Energieversorgungstarifen (Strom/Gas/Einspeiser) im Vergleich zu den bestehenden Tarifen des Kunden bzw. dem aktuellen Marktumfeld. Dazu werden die am Markt angebotenen Einheitspreistarife für Strom und/oder Gas und/oder PV-Einspeisung überprüft und wird gegebenenfalls ein Vertragswechsel zu einem günstigeren Tarif von Strompilot für den Kunden durchgeführt. Die Einleitung eines Wechsels erfolgt immer dann, wenn dies für den Kunden aus wirtschaftlicher Sicht zum Zeitpunkt der Wechseleinleitung sinnvoll erscheint (etwa bei Ablauf der Bindung des Altvertrages und einer dadurch entstehenden Verteuerung des Tarifs).
1.2. Die Lieferung von Strom oder Gas sowie der Transport von Strom oder Gas sind – wie auch die Einspeisung – nicht Vertragsgegenstand. Dem Entgelt an Strompilot steht vielmehr der erfolgreiche Abschluss eines Neuvertrages (d.h. die Vermittlung eines Tarifes, wobei dieser auch gleich im Vollmachtsnamen abgeschlossen wird) gegenüber.
1.3. Der Service von Strompilot richtet sich nur an Kunden, die ihren Zählpunkt in Österreich haben.
1.4. Strompilot handelt ausschließlich im Interesse des Kunden und erhält für die Vermittlung der Verträge keine Provisionen oder sonstigen Zuwendungen von Energieanbietern. Es handelt sich um eine Dienstleistung zur Tarifoptimierung.
1.5. Der Vertrag kommt durch Registrierung des Kunden auf strompilot.at und die elektronische Auftragsbestätigung durch Strompilot zustande. Mit Abschluss des Vertrages erteilt der Kunde Strompilot die in Punkt 3 definierte Vollmacht.

2. Servicegebühr
2.1. Die Höhe der zu leistenden Servicegebühr (in Folge auch kurz „Gebühr”) für einen Tarifwechsel ist abhängig vom bisherigen Jahresverbrauch an Strom und/oder Gas. Die Servicegebühr wird nach folgender Formel berechnet:

  • Strom: Verbrauch (in kWh) x 0,9 Cent

  • Gas: Verbrauch (in kWh) x 0,4 Cent

Zur Veranschaulichung dient die Gebührenübersicht in Anlage ./1.
2.2. Die Mindestservicegebühr für einen Tarifwechsel beträgt jedoch EUR 20,00 pro Jahr. Die Servicegebühr für die Einrichtung der Einspeisung beträgt derzeit pauschal EUR 120,00 (Stand 12/2025).
2.3. Alle Preise verstehen sich inklusive 20 % USt.
2.4. Als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Servicegebühr für einen Wechsel dient der Verbrauch des Kunden, der sich aus der letzten Abrechnung bis zur Durchführung des Wechsels ergibt. Sofern es sich um einen Neukunden handelt, ist der Servicegebühr der letzte Jahresverbrauch auf Basis der letzten Jahresabrechnung zu Grunde zu legen. Sofern Strompilot noch keine Jahresabrechnung vorliegt, hat der Kunde die letzte Jahresabrechnung zu übermitteln. Sollte eine solche nicht vorliegen (etwa weil es sich um einen Neubezug handelt) oder nicht im Rahmen des Vertragsabschlusses bereitgestellt werden, kann auch eine Schätzung des Jahresverbrauchs durch Strompilot erfolgen, wobei diese vom Kunden im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann.
2.5. Durch die Koppelung der Servicegebühr an den jährlichen Verbrauch ist es Strompilot nicht gestattet, höhere Beträge abzurechnen, als sich aus der in Punkt 2.1. ersichtlichen Formel ergeben. Mehrere unterjährige Wechsel führen daher nicht dazu, dass mehrmals pro Jahr verrechnet wird, sondern ist in diesen Fällen eine gesammelte Rechnung nach Ablauf eines Jahres zu erstellen.
2.6. Strompilot wird die Rechnung im Regelfall rund 2 Monate nach einem erfolgten Tarifwechsel legen. Die Abrechnung erfolgt im Regelfall jährlich. Die Servicegebühr unterliegt einer dreijährigen Verjährung ab möglicher Rechnungslegung.

3. Vollmacht und Tarifwechsel
3.1. Strompilot wird mit dem Abschluss eines Servicevertrages vom Kunden bevollmächtigt. Der Auftrag an Strompilot lautet, alle Handlungen zu unternehmen, die erforderlich sind, um den für den Kunden günstigsten Tarif zu ermitteln und gegebenenfalls einen Tarifwechsel zu vollziehen. Zur Erfüllung dieses Auftrages wird Strompilot vom Kunden zu den nachstehenden Handlungen bevollmächtigt:

  • Im Rahmen der Kundenverwaltung für den Kunden eine eigene E-Mail-Adresse anzulegen und über diese mit Stromanbietern zu kommunizieren.

  • Bestehende Verträge des Kunden mit Energieanbietern zu kündigen und neue Verträge mit Energieanbietern im Namen und auf Rechnung des Kunden abzuschließen sowie in diesen Zusammenhängen die notwendigen Informationen für den Kunden einzuholen und falls erforderlich Informationen über den Kunden an Dritte weiterzugeben sowie die dafür erforderlichen Erklärungen insbesondere gegenüber Energieanbietern, Netzbetreibern, Banken und sonstigen Beteiligten abzugeben sowie alle entsprechenden Erklärungen, Abrechnungen und Informationen des jeweiligen Gegenübers (z.B. Energielieferanten, Behörden, etc.) für den Kunden in Empfang zu nehmen.

  • Es wird dazu auch die ausdrückliche Einwilligung erteilt, personenbezogene Daten des Kunden (Art. 4 Z 1 DSGVO) zu verarbeiten.

  • Erstellung eines Online-Benutzer-Kontos beim Energieanbieter im Namen des Kunden.

  • Ermächtigung des Energieanbieters, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen und Anweisung an das Kreditinstitut des Kunden durch Strompilot auf dem Konto gezogenen SEPA-Lastschriften des Energielieferanten einzulösen, wobei der Kunde für eine ausreichende Deckung auf dem bekanntgegebenen Konto zu sorgen hat.

  • Einsichtnahme und Übernahme der beim Energieanbieter und Energielieferanten vorhandenen Wechsel- und Vertragsdaten wie Verbrauch, Laufzeit, Preise, Rechnungen und ähnliche durch Kontaktaufnahme, Online-Zugang, automatischem Datenaustausch, E-Mail-Benachrichtigungen des Energieanbieters bzw. des Energielieferanten.

3.2. Die Vollmacht wird zeitlich unbeschränkt erteilt, wobei sie vom Kunden natürlich jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden kann. Dies hat aber keinen Einfluss auf die Servicegebühr für bereits initiierte und letztlich erfolgreiche Tarifwechsel durch Strompilot (auch wenn der Wechsel erst nach Kündigung vom neuen Anbieter bestätigt wird).

4. Vertragsdauer
4.1. Der Servicevertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen kündigen.
4.2. Nach Beendigung des Servicevertrages wird Strompilot dem Kunden auf Verlangen die Zugangsdaten zu den erstellten Online-Benutzerkonten bei den jeweiligen Energieversorgern aushändigen. Mit der Kündigung endet die Verpflichtung von Strompilot zur weiteren Verwaltung dieser Konten.

5. Pflichten von Strompilot
5.1. Strompilot ist verpflichtet, einen Tarifvergleich auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen sowie anhand von öffentlich zugänglichen Tarifinformationen anderer Energielieferanten vorzunehmen.
5.2. Wurde ein wirtschaftlich sinnvollerer Tarif für den Kunden gefunden, wird Strompilot den Wechsel im Namen und auf Rechnung des Kunden vollziehen, wenn der günstigere Energielieferant den Vertragsabschluss mit dem Kunden nicht ablehnt.
5.3. Strompilot wird bei Neukunden auf Grundlage der öffentlich zugänglichen Daten und der vom Kunden bereitgestellten Informationen eine Prognoserechnung für ein Einsparungspotential beim Neukunden anstellen. Es ist jedoch nicht sicher, dass diese Ersparnis auch tatsächlich nach einem Wechsel erzielt wird. Die tatsächlichen Gesamtkosten können von den errechneten Werten abweichen. Gründe hierfür sind beispielsweise: Preisänderungen einzelner Energielieferanten, Änderungen von Systemnutzungsentgelten, Hinzukommen oder Wegfallen von Steuern und Abgaben und veränderter Jahresverbrauch.

6. Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, Strompilot sämtliche Informationen, die für den Vollzug des Servicevertrags erforderlich sind, vollständig und korrekt bekannt zu geben.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, Strompilot auf dessen Verlangen eine gesonderte Vollmacht im Sinne des Punkt 3 auszustellen und alle Erklärungen gegenüber Dritten abzugeben sowie Veranlassungen zu treffen, die es Strompilot ermöglichen, einen Tarifwechsel ordnungsgemäß zu vollziehen.
6.3. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, eine Kündigung seitens des Energielieferanten oder eine Mitteilung über eine Tarifänderung, die direkt an den Kunden mitgeteilt wurde, unverzüglich an Strompilot weiterzuleiten.
6.4. Der Kunde wird Strompilot über eine beabsichtigte oder bereits erfolgte Kündigung seines Stromliefervertrages umgehend informieren. Im Fall der Ausübung eines Rücktrittsrechts oder im Fall einer außerordentlichen Kündigung seines Stromliefervertrages wird der Kunde Strompilot ebenfalls unverzüglich informieren.
6.5. Strompilot haftet nicht für eine Unterbrechung der Stromzufuhr beim Kunden und einen daraus resultierenden Schaden, auf Grund einer Vertragsbeendigung gemäß Punkt 6.3 oder 6.4, wenn der Kunde es versäumt hat, Strompilot unverzüglich über die Vertragsbeendigung zu informieren.

7. Rücktritt vom Servicevertrag
7.1. Der Kunde kann, wenn er Verbraucher (§ 1 KSchG) ist, vom Servicevertrag mit Strompilot ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss zurücktreten (§ 11 FAGG).
7.2. Der Rücktritt kann elektronisch unter der E-Mail-Adresse office@strompilot.at erfolgen oder per Brief an die Adresse von Strompilot. Der Rücktritt kann formlos oder unter Verwendung des in der Anlage ./2 enthaltenen Widerrufsformulars erfolgen.
7.3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Energiepreise ständigen Wechseln unterliegen. Es ist in diesem Sinne erforderlich, einen zeitnahen Wechsel durchzuführen, da andernfalls die im Rahmen des Vertragsabschlusses erörterten Preise höchstwahrscheinlich nicht erzielt werden können und Strompilot auf neue Rechercheergebnisse zurückgreifen muss. Verlangt der Kunde ausdrücklich ein Tätigwerden vor Ablauf der Frist, erlischt das Rücktrittsrecht bei vollständiger Erfüllung (vollzogenem Wechsel) gemäß § 18 Abs 1 Z 1 FAGG.

8. Rücktritt vom Energieliefervertrag
8.1. Schließt Strompilot für einen Kunden, der Verbraucher (§ 1 KSchG) ist, einen neuen Energieliefervertrag im Fernabsatz ab, über dessen Preise er vorab nicht informiert wurde, so kann der Kunde binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss vom abgeschlossenen Stromliefervertrag zurücktreten. Strompilot wird den Kunden über die neuen Preise nach Tarifwechsel rechtzeitig informieren, sodass dieser sein Rücktrittsrecht ausüben kann.
8.2. Die Rücktrittserklärung kann vom Kunden direkt an den neuen Vertragspartner versandt werden oder an Strompilot. Im ersteren Fall hat der Kunde Strompilot vom Rücktritt unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

9. Haftung
9.1. Die Haftung von Strompilot für leicht fahrlässig zugefügte Schäden – ausgenommen Personenschäden – wird ausgeschlossen.
9.2. Kunden, die Unternehmer sind (§ 1 KSchG), haben ein Verschulden von Strompilot zu beweisen.
9.3. Schadenersatzansprüche gegenüber Strompilot sind innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Schadens geltend zu machen, widrigenfalls sie verjähren.
9.4. Punkt 9.1 bis 9.3 gelten auch im Anwendungsbereich des § 933a ABGB.
9.5. Strompilot haftet im Fall eines unvollständigen oder unrichtigen Tarifvergleichs und für einen allenfalls darauf basierenden Neuabschluss eines Energieliefervertrages nur, wenn die Tarifinformationen grob fahrlässig unrichtig oder unvollständig ermittelt wurden oder wenn die vom Kunden bereitgestellten Informationen grob fahrlässig unrichtig verarbeitet oder weitergegeben wurden.
9.6. Strompilot haftet nicht für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der von den Energieanbietern des Kunden oder von Dritten bereitgestellten Informationen. Strompilot übernimmt keine Gewähr, dass sämtliche am österreichischen Markt befindlichen Energielieferanten oder Produkte in den Tarifvergleich einbezogen werden.
9.7. Haftungsausschluss für Prognosen: Ersparnisberechnungen stellen Prognosen dar, die auf dem historischen Vorjahresverbrauch sowie den zum Zeitpunkt der Analyse öffentlich zugänglichen Tarifdaten beruhen. Eine tatsächliche Ersparnis kann aufgrund von Preisänderungen der Anbieter oder Verbrauchsänderungen des Kunden nicht garantiert werden.
9.8. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

10. Datenschutz
Strompilot verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Art. 13 ff DSGVO sind unter www.strompilot.at/datenschutz abrufbar.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Auf das Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des in Österreich geltenden Internationalen Privatrechts anzuwenden.
11.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich seines gültigen Zustandekommens ist das sachlich zuständige Gericht für 2170 Poysdorf zuständig. Ausgenommen sind Klagen von Strompilot gegenüber Kunden, die Konsumenten (§ 1 KSchG) sind, da diese von Strompilot nur an ihren Wohnsitzen geklagt werden können.

12. Salvatorische Klausel
12.1. Bei Unternehmern: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder infolge der Änderung der Rechtslage nichtig oder unwirksam werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäßes gilt für Lücken in diesem Vertrag.

Anlage ./1: Gebührenübersicht

Die Servicegebühr für den Tarifwechsel wird auf Basis des jährlichen Verbrauchs berechnet. Alle angegebenen Beträge verstehen sich inklusive 20 % USt.

Die Mindestservicegebühr beträgt 20,00 € inkl. USt pro Jahr.

1. Berechnungsformel der Servicegebühr

Die Gebühr wird nach folgender Formel berechnet:

  • Strom: Verbrauch (in kWh) x 0,9 Cent

  • Gas: Verbrauch (in kWh) x 0,4 Cent

Rechenbeispiel für Strom bei 5.000 kWh Verbrauch:
(5.000 kWh x 0,9) / 100 = 45,00 €

Rechenbeispiel für Gas bei 10.000 kWh Verbrauch:
(10.000 kWh x 0,4) / 100 = 40,00 €

2. Beispielhafte Gebühren nach Verbrauch

Die folgende Tabelle dient als unverbindliche Beispielrechnung zur Veranschaulichung der Servicegebühr bei unterschiedlichen Verbrauchsmengen:

Verbrauch (kWh) Beispielgebühr Strom Beispielgebühr Gas
3.000 27,00 € 20,00 €
5.000 45,00 € 20,00 €
10.000 90,00 € 40,00 €
15.000 135,00 € 60,00 €
20.000 180,00 € 80,00 €

3. Servicegebühr für Einspeisetarife

Für die Vermittlung eines Einspeisetarifs wird unabhängig vom Verbrauch eine einmalige Pauschalgebühr von 120,00 € verrechnet.


Anlage ./2: Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
David Müller
Millenniumsstraße 34
2170 Poysdorf
E-Mail: office@strompilot.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Servicevertrag mit Herrn David Müller.

  • Abgeschlossen am:

  • Name des Kunden:

  • Anschrift des Kunden:

  • Unterschrift des Kunden (nur bei Mitteilung auf Papier):

  • Datum:

Ich wünsche, dass Strompilot noch vor Ablauf der konsumentenschutzrechtlichen Rücktrittsfrist von zwei Wochen mit der Vertragserfüllung beginnt, und nehme zur Kenntnis, dass mit erfolgtem Tarifwechsel der Verlust meines konsumentenschutzrechtlichen Rücktrittsrechts eintritt.