AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Von David Müller (Strompilot)
vom Juli 2025
Kontaktdaten:
David Müller
Millenniumsstraße 34, 2170 Poysdorf
UID: ATU75073956
Telefon: +43 670 400 1978
E-Mail: dm@strompilot.at
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Für den Geschäftsverkehr zwischen Herrn David Müller (im Folgenden kurz „Strompilot“) und dem Kunden (sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von § 1 Konsumentenschutzgesetz) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Strompilot ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurde.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Strompilot sucht für den Kunden auf der Basis einer Marktanalyse nach günstigeren Energieversorgungstarifen im Vergleich zum bestehenden Tarif des Kunden. Dazu werden die am Markt angebotenen Einheitspreistarife für Strom und/oder Gas überprüft und wird gegebenenfalls ein Vertragswechsel zu einem günstigeren Energielieferanten von Strompilot für den Kunden durchgeführt.
2.2. Die Lieferung von Strom oder Gas sowie der Transport von Strom oder Gas sind nicht Vertragsgegenstand.
2.3. Der Service von Strompilot richtet sich nur an Kunden, die ihren Zählpunkt in Österreich haben.
3. Vertragsabschluss
3.1. Mit der Absendung der Registrierung durch den Kunden auf der Webseite www.strompilot.at gibt der Kunde sein Angebot zum Abschluss eines Servicevertrages mit Strompilot ab.
3.2. Der Kunde erhält nach Absendung der Registrierung eine Bestellbestätigung von Strompilot. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots seitens Strompilot dar. Die Annahme des Angebots des Kunden erfolgt mit gesonderter Auftragsbestätigung seitens Strompilot.
4. Entgelt
4.1. Die Höhe des zu leistenden Entgelts für einen Tarifwechsel ist abhängig vom Jahresverbrauch an Strom und/oder Gas. Die Berechnung des Entgelts ist der Anlage ./1 zu diesen AGB zu entnehmen.
4.2. Als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Entgelts dient der Jahresverbrauch des Kunden, der sich aus der jüngsten Jahresabrechnung ergibt.
4.3. Solange Strompilot keinen Tarifwechsel für den Kunden durchgeführt hat, wird kein Entgelt geschuldet.
4.4. Das Entgelt wird mit Rechnungslegung durch Strompilot fällig. Die Rechnungslegung erfolgt jeweils 2 Monate nach einem erfolgten Tarifwechsel.
4.5 Alle Preise verstehen sich inklusive 20 % USt.
5. Vollmacht und Tarifwechsel
5.1. Strompilot wird mit dem Abschluss eines Servicevertrages vom Kunden bevollmächtigt, für den Kunden Energielieferverträge über Strom und Gas zu kündigen und neue Verträge abzuschließen sowie laufende Verträge abzuwickeln und die dafür erforderlichen Erklärungen insbesondere gegenüber Energieanbietern, Netzbetreibern, Banken und sonstigen Beteiligten abzugeben sowie alle entsprechenden Erklärungen, Abrechnungen und Informationen des jeweiligen Gegenübers (z.B. Energielieferanten, Behörden, etc.) für den Kunden in Empfang zu nehmen.
5.2. Strompilot ist in Erfüllung dieses Vertrages berechtigt, Subvollmachten an Dritte zu erteilen.
5.3. Die Vollmacht von Strompilot umfasst alle Handlungen die erforderlich sind, um den für den Kunden günstigsten Tarif zu ermitteln und gegebenenfalls einen Tarifwechsel zu vollziehen. Das umfasst insbesondere nachstehende Handlungen:
Bestehende Verträge des Kunden mit Energieanbietern zu kündigen und neue Verträge mit Energieanbietern im Namen und auf Rechnung des Kunden abzuschließen sowie in diesen Zusammenhängen die notwendigen Informationen für den Kunden einzuholen und falls erforderlich Informationen über den Kunden an Dritte weiterzugeben. Diese Handlungen gelten auch als genehmigt, sofern es sich dabei um personenbezogene Daten des Kunden (Art. 4 Z 1 DSGVO) handelt.
Erstellung eines Online-Benutzer-Kontos beim Energieanbieter im Namen des Kunden.
Ermächtigung des Energieanbieters Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen und Anweisung an das Kreditinstitut des Kunden durch Strompilot auf dem Konto gezogenen SEPA-Lastschriften des Energielieferanten einzulösen.
Einsichtnahme und Übernahme der beim Energieanbieter und Energielieferanten vorhandenen Wechsel- und Vertragsdaten wie Verbrauch, Laufzeit, Preise, Rechnungen und ähnliche durch Kontaktaufnahme, Online-Zugang, automatischem Datenaustausch, E- Mail Benachrichtigungen des Energieanbieter bzw. des Energielieferanten.
5.4. Die Vollmacht wird zeitlich unbeschränkt erteilt und erlischt erst mit schriftlicher Mitteilung (kumulativ) an Strompilot, an das Energieunternehmen, mit dem der Kunde Vertragsbeziehungen unterhält bzw. an das ein Angebot auf Abschluss eines Energieliefervertrages im Namen des Kunden gerichtet wurde sowie an das Kreditinstitut des Kunden, über den Widerruf der Vollmacht.
6. Vertragsdauer
Der Servicevertrag endet nach der Durchführung eines Tarifwechsels für Strom oder/ und Gas.
7. Pflichten von Strompilot
7.1. Strompilot ist verpflichtet, eine Tarifvergleich auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen sowie anhand von öffentlich zugänglichen Tarifinformationen anderer Energielieferanten vorzunehmen.
7.2. Wurde ein günstigerer Tarif für den Kunden gefunden, wird Strompilot den Wechsel im Namen und auf Rechnung des Kunden vollziehen, wenn der Kunde keiner Vertragsbindung bei seinem aktuellen Energielieferanten unterliegt und der günstigere Energielieferant den Vertragsabschluss mit dem Kunden nicht ablehnt.
7.3. Strompilot wird auf Grundlage der öffentlich zugänglichen Daten und der vom Kunden bereitgestellten Informationen eine Prognoserechnung für ein Einsparungspotential beim Kunden anstellen. Es ist jedoch nicht sicher, dass diese Ersparnis auch tatsächlich nach einem Wechsel erzielt wird. Die tatsächlichen Gesamtkosten können von den errechneten Werten abweichen. Gründe hierfür sind beispielsweise: Preisänderungen einzelner Energielieferanten, Änderungen von Systemnutzungsentgelten, Hinzukommen oder Wegfallen von Steuern und Abgaben und veränderter Jahresverbrauch.
8. Pflichten des Kunden
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, Strompilot sämtliche Informationen, die für den Vollzug des Servicevertrags erforderlich sind, vollständig und korrekt bekannt zu geben.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, Strompilot auf dessen Verlangen eine gesonderte Vollmacht im Sinne des Punkt 5 auszustellen und alle Erklärungen gegenüber Dritten abzugeben sowie Veranlassungen zu treffen, die es Strompilot ermöglichen einen Tarifwechsel ordnungsgemäß zu vollziehen.
8.3. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, eine Kündigung seitens des Energielieferanten oder eine Mitteilung über eine Tarifänderung, die direkt an den Kunden mitgeteilt wurde, unverzüglich an Strompilot weiterzuleiten.
8.4. Der Kunde wird Strompilot über eine beabsichtigte oder bereits erfolgte Kündigung seines Stromliefervertrages umgehend informieren. Bei einem gesetzlich zulässigen Vertragsrücktritt oder im Fall einer außerordentlichen Kündigung seines Stromliefervertrages wird der Kunde Strompilot ebenfalls unverzüglich informieren. Strompilot haftet nicht für eine Unterbrechung der Stromzufuhr beim Kunden und einen daraus resultierenden Schaden, auf Grund einer Vertragsbeendigung gemäß Punkt 8.3 oder 8.4, wenn der Kunde es versäumt hat Strompilot unverzüglich über die Vertragsbeendigung zu informieren.
9. Rücktritt vom Servicevertrag
9.1. Der Kunde kann, wenn er Verbraucher (§ 1 KSchG) ist, vom Servicevertrag mit Strompilot ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurücktreten.
9.2. Der Rücktritt kann elektronisch unter der E-Mail-Adresse dm@strompilot.at erfolgen oder per Brief an die Adresse von Strompilot. Der Rücktritt kann formlos oder unter Verwendung des in der Anlage ./2 enthaltenen Widerrufsformulars erfolgen.
9.3. Wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen und wurde die Leistung noch nicht vollständig erbracht, hat der Kunde im Falle eines Rücktritts einen Betrag zu zahlen, welcher im Verhältnis zum Gesamtpreis der bis dahin erbrachten Leistung entspricht.
9.4. Wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Durchführung eines Tarifvergleichs/Tarifwechsels begonnen und hat der Kunde vor dem Beginn der Durchführung des Tarifvergleichs/Tarifwechsels auf sein Rücktrittsrecht verzichtet, so kann der Kunde nach vollendeter Durchführung des Tarifvergleichs/ nach erfolgtem Tarifwechsel nicht mehr vom Vertrag zurücktreten.
10. Rücktritt vom Energieliefervertrag
10.1. Erfolgt der Tarifwechsel durch Strompilot im Fernabsatz, so hat kann der Kunde binnen 14 Tagen vom abgeschlossenen Stromliefervertrag zurücktreten. Strompilot wird den Kunden über den Umstand eines Tarifwechsels für den Kunden rechtzeitig informieren, sodass dieser sein Rücktrittsrecht ausüben kann.
10.2. Die Rücktrittserklärung kann vom Kunden direkt an den neuen Vertragspartner versandt werden oder an Strompilot. Im ersteren Fall hat der Kunde Strompilot vom Rücktritt unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
11. Haftung
11.1. Die Haftung von Strompilot für leicht fahrlässig zugefügte Schäden wird ausgeschlossen.
11.2. Kunden die Unternehmer sind (§ 1 KSchG) haben ein Verschulden von Strompilot zu beweisen.
11.3. Schadenersatzansprüche gegenüber Strompilot sind innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Schadens geltend zu machen, widrigenfalls sie verjähren.
11.4. Punkt 11.1 bis 11.3 gelten auch im Anwendungsbereich des § 933a ABGB.
11.5. Strompilot haftet im Fall eines unvollständigen oder unrichtigen Tarifvergleichs und für einen allenfalls darauf basierenden Neuabschlusses eines Energieliefervertrages nur, wenn die Tarifinformationen grob fahrlässig unrichtig oder unvollständig ermittelt wurden oder wenn die vom Kunden bereitgestellten Informationen grob fahrlässig unrichtig verarbeitet oder weitergegeben wurden.
11.6. Strompilot haftet nicht für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der von den Energieanbietern des Kunden oder von Dritten bereitgestellten Informationen. Strompilot übernimmt keine Gewähr, dass sämtliche am österreichischen Markt befindlichen Energielieferanten oder Produkte in den Tarifvergleich einbezogen werden.
11.7. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlich Gewährleistungsbestimmungen.
12. Datenschutz
Strompilot verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Art. 13 ff DS-GVO sind unter www.strompilot.at/datenschutz abrufbar.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. Auf das Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des in Österreich geltenden Internationalen Privatrechts anzuwenden.
13.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich seines gültigen Zustandekommens ist das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz von Strompilot zuständig. Ein Kunde der Konsument (§ 1 KSchG) ist, kann von Strompilot nur an seinem Wohnsitz geklagt werden.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder infolge der Änderung der Rechtslage nichtig oder unwirksam werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäßes gilt für Lücken in diesen AGB.
Anlage 1: Entgeltübersicht
Die Servicegebühr für den Tarifwechsel wird auf Basis des jährlichen Verbrauchs berechnet. Alle angegebenen Beträge verstehen sich inklusive 20 % USt.
1. Berechnungsformel der Servicegebühr
Die Gebühr wird nach folgender Formel berechnet:
Strom: Jährlicher Verbrauch (in kWh) x 0,9 Cent
Gas: Jährlicher Verbrauch (in kWh) x 0,4 Cent
Rechenbeispiel für Strom bei 5.000 kWh Verbrauch:
(5.000 kWh x 0,9) / 100 = 45,00 €
2. Beispielhafte Gebühren nach Verbrauch
Die folgende Tabelle dient als unverbindliche Beispielrechnung zur Veranschaulichung der Servicegebühr bei unterschiedlichen Verbrauchsmengen:
| Verbrauch (kWh) | Beispielgebühr Strom | Beispielgebühr Gas |
| 3.000 | 27,00 € | 20,00 € |
| 5.000 | 45,00 € | 20,00 € |
| 10.000 | 90,00 € | 40,00 € |
| 15.000 | 135,00 € | 60,00 € |
| 20.000 | 180,00 € | 80,00 € |
| 35.000 | 315,00 € | 140,00 € |
3. Servicegebühr für Einspeisetarife
Für die Vermittlung eines Einspeisetarifs wird unabhängig vom Verbrauch eine einmalige Pauschalgebühr von 120,00 € verrechnet.
Anlage 2: Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An:
David Müller
Millenniumsstraße 34
2170 Poysdorf
E-Mail: dm@strompilot.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Servicevertrag mit Herrn David Müller.
Abgeschlossen am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
